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Beamte in der Krankenversicherung

Beamte sind von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit.

Ergänzend zur Beihilfe ist eine private Krankenversicherung zu empfehlen.

Die Höhe der Beihilfe ist abhängig vom Familienstand bzw. der Familiensituation des Beihilfeberechtigten. Sie beträgt in der Regel zwischen 50 % und 80 %.

Sie erhalten für ihre Aufwendungen im Krankheitsfall von ihrem Dienstherrn bei Vorliegen der Voraussetzungen anteilig eine finanzielle Unterstützung, die so genannten Beihilfeleistungen. Hierfür müssen sie keine zusätzlichen Beiträge entrichten. Im Rahmen der beamtenrechtlichen Vorschriften haben sie auf die Beihilfeleistungen einen gesetzlichen Anspruch.

Für jede Person ist ein spezieller Bemessungsgrundsatz vorgesehen. Also unterschiedliche Bemessungsgrundsätze für den Beihilfeberechtigten selbst, den berücksichtigungsfähigen Ehegatten und die berücksichtigungsfähigen Kinder.

Beihilfeberechtigter

Familienangehörige

max. 1 Kind

zwei und mehr Kinder

Ehegatte bis 17.000 € p.a.

Kinder

50 %

70 %

80%

Jeder Beamte muss den Krankenkassenbeitrag in Höhe des vollen Beitragssatzes vollständig selbst zahlen. Einen Arbeitgeberzuschuss wie bei anderen Beschäftigten gibt es bei den Beamten nicht. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden auf die Beihilfe angerechnet, so dass der Dienstherr in der Regel leistungsfrei bleibt.

Zu beachten sind auch die Beihilfevorschriften des Bundeslandes in dem Sie Beamter sind. Es gibt unterschiedliche Erstattungssätze im stationären Bereich, um nur ein Beispiel zu nennen.

 

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