Die betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebsrente nach dem Alterseinkünftegesetz
Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die nachgelagerte Besteuerung auch für die betriebliche Altersversorgung eingeführt. Seit Jahresbeginn 2005 gelten für Direktversicherung, Pensionskassen und Pensionsfonds deshalb neue Steuerregelungen: Nach § 3, 63 EstG sind die Beiträge in Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für den Arbeitnehmer zunächst steuerfrei. In der Auszahlungsphase werden die betrieblichen Renten dafür dann versteuert. Der Arbeitgeber muss für die Vorsorgeaufwendungen bis einschliesslich 2008 keine Sozialabgaben zahlen, sofern die Beiträge aus einer Gehaltsumwandlung stammen.
Bei Neuverträgen, bei denen die Versorgungszusage erst nach dem 31.12.2004 erteilt wurde, erhöht sich der steuerfreie Betrag für den Arbeitnehmer um weitere 1800 Euro - für den Arbeitgeber ist dieser Erhöhungsbetrag jedoch sozialabgabenpflichtig. Damit kann jeder Arbeitnehmer insgesamt rund 4.300 € im Jahr lohnsteuerfrei zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung über Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds nutzen.
Direktversicherung ab 2005 weniger attraktiv
Bei der Direktversicherung sieht das AltEinG einschneidende Veränderung gegenüber dem alten Recht vor. Die Steuerfreiheit der Beiträge ist hier nämlich an eine lebenslange monatliche Verrentung (Leibrente) des Versicherungsguthabens gebunden. Zwar kann eine Teilauszahlung des Kapitals vereinbart werden, ab dem 85. Lebensjahr müssen aber monatliche Rentenzahlungen erfolgen. So werden die Erträge bei einer Kapitalauszahlung aus einem nach dem 01.01.2005 abgeschlossenen Vertrag am Ende der Laufzeit zur Hälfte versteuert, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist und die Auszahlungen nach dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Lässt sich der Arbeitnehmer einen Teil seines Vorsorgekapitals früher auszahlen, dann muss er die darin enthaltenen Erträge mit seinem persönlichen Einkommenssteuersatz voll versteuern. Bei einer monatlichen Verrentung des Guthabens wird die Rente aus einer Direktversicherung künftig voll versteuert.
Vor und Nachteile
Flexibilität:
- + Kapitalauszahlung ggf. möglich (abhängig vom Durchführungsweg)
- + Portabilität auf einen neuen Arbeitgeber möglich
- +/- Trennung von Versicherung und Geldanlage je nach Produktart möglich
- - keine Beleihung möglich
- - nicht auf Dritte übertragbar
- - Beitragsfreistellung nur eingeschränkt möglich
- - Vorauszahlungen bedingt möglich (Produktabhängig), bei gestatteter Vorauszahlung greift eine nachgelagerte Besteuerung
- - nicht kündbar vor Ablauf
Erbe und Hinterbliebenen - Absicherung:
- - zur sofortigen Hinterbliebenenabsicherung ungeeignet
- - Versicherungssumme meist zu gering, teilweise keine Absicherung
- - angespartes Kapital ist nicht vollständig vererbbar, weder im Spar- noch im Rentenbezugszeitraum
- - “ enger “ Hinterbliebenenbegriff (nur Ehepartner, unterhaltspflichtige Kinder, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft - mind. 2 Jahre -)
- - Absicherung der Hinterbliebenen während der Rentenbezugszeit nur mittels Hinterbliebenenrente gegen Zusatzkosten möglich
- - nach Rentenbezug keine vollständige Vererbung des Restkapitals möglich
Steuerliche und staatliche Förderung:
- - Leistungen voll steuerpflichtig
- - Auszahlungen sind sozialversicherungspflichtig
- + Beiträge steuerfrei bis 2.496,00 Euro
- + ALG II gesichert
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